Dem Sklaven butzemann64 werden folgende Delikte zur Last gelegt:

  • Terminverschiebungen
  • Nicht beenden von sexuellen Diensten
  • Zu wenig Hingabe bei der Erfüllung von Aufgaben der Herrschaft.

Daher beschließt das Gericht eine Disziplinarmaßnahme.

Es ergeht folgendes Urteil:

Der Sklave wird am Kennel-Gelände öffentlich ausgestellt

  • Nackt, mit Maske, die nur einen Mundausschnitt hat
  • angegekettet an Händen und Füßen zwischen 2 Bäumen, gespreizt
  • zur Prüfung, Benutzung und Bestrafung freigegeben
  • Maul und Arschloch zur Benutzung freigegeben, Maul: Lecken, blasen, Pisse; Arsch: AV nur mit Gummi.
  • Maul und Arschloch sind bei Nichtbenutzung gestopft (Knebel, Dildo)
  • Parachute und Sackgewicht angelegt, 1kg. Weitere Gewichte liegen bereit, bis max 2,5kg möglich, sollte der Sklave bei 2kg oder weniger in die Knie gehen, ist er mit Schlägen dem Riemen auf den nackten Arsch wieder aufzurichten.
  • Rute und Strafriemen für leichtes Arschverstriemen
  • Brennnesseln können an Arsch und Sack angewendet werden
  • Anspucken und Anpissen, auch ins Maul, möglich

Erstvergehen, geplante Dauer der Bereitstellung: 30 Minuten.

Sollte der Sklave sich erneut der genannten Verfehlungen schuldig machen, wird die Strafe wiederholt und die Dauer der Ausstellung auf 1 Std. verlängert.

Die Zurschaustellung wird 1 Woche im voraus auf den bekannten Kanälen angekündigt.