§145/3 bedeutet im Einzelnen:

Das Programm für die Resozialisierung von Sexualstraftätern - Kontrollierter Öffentlicher Sozial- und Arbeitsdienst (KOSAD) ist noch im Versuchsstadium. Die Plätze sind begrenzt.

Im Zuge des Programms wird dem Straftäter jegliche Privatsphäre genommen, indem er stets nackt, rasiert und mit Laserbeschriftung (<Landkreis><Nummer>, also z.B. hier: 'BS01') auf Brust und Rücken als Objekt gekennzeichent wird.

Um Hals, Hand- und Fußgelenke werden Stahlmanschetten mit Befestigungsringen gelegt und verschweißt.

Während der Teilnahme am Resozialisierungsprogramm kann der Sträfling von jedem Bürger zu allen Diensten herangezogen werden, jedoch weder dauerhaft noch exklusiv. Ebenfalls kann jeder Bürger und jeder Bürgerin sich sexuell an dem Sträfling austoben, um ihn sein Mißverhalten am eigenen Leibe erfahren zu lassen. Züchtigungen sind ebenfalls erlaubt.

Der Sträfling wird täglich auf eine Runde durch die Stadt geschickt, die Routen sind im Internet abrufbar. Ebenfalls kann über das Internet der Sträfling zu Diensten angefordert werden.

Weiterhin steht der Sträfling zu Bildungs- und Weiterbildungszwecken bereit, ausdrücklich auch für Tests und Vorführungen, die sonst aus ethischen Gründen nicht erlaubt sind.

Wenn der Sträfling nicht unterwegs ist, hält er sich am Eingang der Bruchstraße in einem Ladenlokal mit Schaufenster auf. Die Tür ist bei Anwesenheit des Sträflings stets unverschlossen. Dort findet jeder Möglichkeiten, sich mit dem Sträfling zu beschäftigen, seine Grenzen auszutesten, oder ihn zu Rede zu stellen.

Fixierungsmöglichkeiten und Strafinstrumente sind vorhanden.

Im Resozialisierungladen sind Einzel- oder Gruppentermine möglich, allerdings ist zu beachten, das die tägliche Dienstzeit des Sräfling 12 Stunden, in Ausnahmen 18 Stunden, nicht überschreiten darf.

Für die Ruhezeiten wird in der Zeit von 0-8 Uhr eine Pritsche automatisch aus der Wand gefahren, auf der der Sträfling schlafen kann, sofern keine Aufträge anliegen. Nach 6 Stunden Liegezeit fährt die Pritsche automatisch in die Wand zurück.

Über die Verwendung des Sträflings wird elektronisch Buch geführt, im Ladenlokal und im Internet besteht auch die Möglichkeit, ihn zu bewerten und Kommentare abzugeben.

Wird der Sträfling durchschnittlich schlechter als Note 2,0 bewertet, werden Maßnahmen zur Strafverschärfung ergriffen, bei einem Durchschnitt schlechter als 4,0 wird eine Kommission beraten, ob eine Fortsetzung des Resozialisierungsprogrammes sinnvoll ist oder ob der Sträfling in ein Arbeitslager verbracht wird für den Rest seiner Strafe.

Sollte der Sträfling nach 2 Jahren mit einer durchschnittlichen Bewertung von 2.0 oder besser bedacht worden sein, bekommt er seine Bürgerrechte auf Bewährung zurück. Diese Bewährungszeit beträgt weitere 3 Jahre.

Kontrolle:

Der Sträfling trägt ein elektronisches Überwachungssystem stets mit sich. Es ist in einem Stahlring um seinen Hodensack eingebaut und wird zum Strafantritt verplombt. Das System zeichnet jede Bewegung und jeden Kontakt des Sträflings auf.

Der Stahlring besitzt neben einem Vibarionsalarm auch eine Elektroschock-Funktion, die bei Fehlverahlten aktiviert wird.

Die Stromversorgung erfolg über ein Akku-Pack, das dem Sträfling in den Anus eingesetzt wird. Die elektrischen Leitungen werden unter der Haut zum Hodenring geführt. Das Akku-Pack wird per Induktion geladen, Ladestäbe befinden sich an jeder Station zum Aufladen von Elektro-Autos. Sobald der Sträfling sich auf dem Stab platziert und ihn komplett eingeführt hat, beginnt der Ladevorgang automatisch. Während des Ladevorgangs ist der Sträfling min. 15 Minuten nicht für Aufgaben verfügbar. Das entspricht einer Ladung für 12 Stunden. Eine vollständige Ladung für 24 Stunde dauert ca. 35 Minuten.